Deutsche mit dem Auto oder Mietwagen unterwegs im Ausland

Die einen lieben es, die anderen finden es übertrieben und wir sind dafür im Ausland bekannt - die deutsche Gründlichkeit, Verlässlichkeit und dass so gut wie alles organisiert und möglichst in Verordnungen und Gesetzen festgehalten und geregelt ist. So wird auch das Verhalten im Straßenverkehr in der StVO - Straßenverkehrs-Ordnung - in mehr als 50 Paragraphen und Anlagen geregelt. Diese Regelungen und die Tatsache, dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr daran halten trägt dazu bei, dass es auf unseren Straßen größtenteils fair und organisiert abläuft. Sind wir mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen im Ausland unterwegs, so gelten dort ebenfalls Verkehrsgesetze und Regelungen, die in den einzelnen Ländern jedoch unterschiedlich sind oder ausgelegt werden können, was mehr oder weniger geduldet wird. Hinzu kommen wirkliche Unterschiede zur deutschen Verkehrsregelung. Vor dem Reiseantritt mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen im Ausland empfiehlt es sich, die im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen zu kennen.

In Deutschland wird in Fahrtrichtung auf der rechten Seite gefahren. Außerdem gilt das Rechtsfahrgebot. In Großbritannien, Australien, Japan oder Irland beispielsweise aber gibt es Linksverkehr. Hier wird also in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Fahrbahn gefahren. Und auch in anderen Staaten, mit denen wir heute nicht auf Anhieb Linksverkehr verbinden, wurde bis ins 20. Jahrhundert hinein links gefahren. So hat Schweden beispielsweise 1967 auf Rechtsverkehr umgestellt, in Italien fuhr man bis in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ebenfalls links, aber auch Kanada oder Österreich haben von zunächst Linksverkehr auf Rechtsverkehr umgestellt. Beim Linksverkehr sitzt der Fahrer in der Regel analog dem Rechtsfahrer zur Straßenmitte hin ausgerichtet, in Deutschland und allen rechtsfahrenden Ländern ist der Fahrersitz vorne links und in Ländern mit Linksverkehr entsprechend vorne rechts. Dies soll eine bessere Übersicht über die Straßen- und Verkehrssituation für normale Kraftfahrzeuge gewährleisten. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot und es wird auf der linken Seite überholt. In Ländern mit Linksverkehr wird dies spiegelverkehrt vollzogen, hier wird zum Überholen auf der rechten Seite am zu überholenden Fahrzeug vorbeigefahren. Besondere Vorsicht ist beim Abbiegen geboten und auch in linksfahrenden Ländern gilt häufig rechts vor links. In einen Kreisverkehr wird im Uhrzeigersinn eingefahren.

Ist man mit einem landestypischen Mietwagen im Linksverkehr unterwegs, dann muss man sich nicht nur im Straßenverkehr von rechts auf links umstellen, sondern sich meist auch von einem Linkslenker auf Rechtslenker umgewöhnen. Zwar sind Gaspedal und Bremspedal bei Rechtslenkern und Linkslenkern in der Regel gleich angeordnet, jedoch können Bedienelemente wie Licht, Scheibenwischer, Blinker, Fernlicht etc. spiegelverkehrt angeordnet sein. Es empfiehlt sich daher, die ersten Fahrten im ungewohnten Fahrstil etwas ruhiger anzugehen und lieber einmal mehr zu überlegen und doppelt umsichtig zu fahren.

Italiener sind wie viele andere Südländer im Allgemeinen sehr temperamentvoll, was sich auch in ihrer Art Auto zu fahren, bemerkbar machen kann. Geltende Verkehrsregeln werden gern mal als Empfehlung verstanden und italienische Autofahrer verlassen sich eher auf ihr Gefühl als auf Verkehrszeichen. Doch sind natürlich auch in Italien Verkehrsregeln zu beachten, andernfalls können Bußgelder und empfindliche Geldstrafen die Folge sein. Es schadet nicht, doppelt weitsichtig zu fahren und nicht auf sein Recht im Straßenverkehr zu pochen. Außerdem sollte jederzeit unvermitteltes Bremsen des vor einem fahrenden Autos einkalkuliert werden. So muss beispielsweise in Italien behinderten Verkehrsteilnehmern, also zum Beispiel Blinden oder Gehörlosen, jederzeit das Überqueren einer Straße ermöglicht werden. Es kann also vorkommen, dass ein vorfahrendes Auto bremst, um dies zu tun. Es ist in Italien verbreitet, gerne und häufig zu überholen - auch auf dem Zebrastreifen. Daher sollte jeder Ruhe bewahren und entspannt bleiben, wenn er an einem Zebrastreifen anhält und hierfür vom Folgeverkehr angehupt oder wild gestikulierend überholt wird.

Beispielsweise in Frankreich und Deutschland haben Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, also von rechts kommen, Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Kreisverkehr, es sei denn, durch Verkehrsschilder ist etwas anderes geregelt. Unterschiedlich geregelt sein kann auch, ob bei Einfahrt in den Kreisverkehr oder bei dessen Ausfahrt geblinkt werden muss. In Deutschland wird nicht bei der Einfahrt, aber bei Verlassen des Kreisels der Blinker gesetzt.

In vielen Ländern besteht im Unterschied zu Deutschland auch tagsüber die Pflicht, Licht am Fahrzeug anzuschalten. Unterschiedlich geregelt ist auch, wie viele Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden und im Falle eines Unfalls oder Panne getragen werden müssen. In einigen Ländern besteht die Pflicht, einen Feuerlöscher an Bord seines Fahrzeugs mitzuführen. Unterschiedliche Tempolimits für unterschiedliche Straßen wie beispielsweise Autobahn, Fernverkehrsstraße, innerorts, außerorts, Pkw mit oder ohne Anhänger oder Motorräder sind zu beachten. Außerdem können für Führerschein-Neulinge andere Tempolimits gelten.

Die Promillegrenzen für das Autofahren sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt und können von denen in Deutschland abweichen. So liegt beispielsweise in Norwegen, Schweden oder Polen die erlaubte Promillegrenze bei 0,2% statt wie in Deutschland, Frankreich, Schweiz oder Österreich und anderen bei 0,5 Prozent.

Geschrieben von RHa am 29.10.2009 um 23:16:05
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