Die grüne Versicherungskarte

Die grüne Versicherungskarte wird beim Kfz-Haftpflichtversicherer beantragt. Da sie häufig mit der Post versendet wird, sollte dieses wichtige Reisedokument vorzeitig beschafft werden.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen mit dem Auto ins und im europäischen Ausland sowie der Mittelmeeranrainerstaaten immer ein wertvoller Reisebegleiter. Sie wird zwar nicht mehr in jedem Land zwingend zur Einreise verlangt, aber es gibt nach wie vor Staaten, wie z.B. Polen, Tschechien, Tunesien, Türkei, Israel, Bulgarien, Albanien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Rumänien oder Serbien- Montenegro, in denen sie bei der Einreise vorgelegt werden muss.

Auch in den Ländern, in denen die grüne Karte nicht bei der Einreise erforderlich ist, kann sie bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle trotzdem verlangt werden.

Das Mitführen einer grünen Versicherungskarte empfiehlt sich daher, bescheinigt sie dem Inhaber doch Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz (wichtig: nicht Kasko- oder Insassenunfallversicherungsschutz). Sie hat außerdem die Daten des Regulierungsbüros im Gastland in Vertretung des Versicherers zum Inhalt. Das ist bei Unfällen oder sonstigen Schadensfällen eine wertvolle Hilfe.

Geschrieben von RHa am 11.06.2009 um 16:58:16
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